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Auto – Pfütze – nass – Schadensersatz

Mann ist mit dem Fahrrad unterwegs, Auto fährt durch eine Pfütze und der Mann auf dem Fahrrad ist von Kopf bis Fuß nass.

Wie Prof. Dr. Höcker erklärt hat, hat man dann gegen den Autofahrer einen Anspruch auf Schadensersatz. Das ist ja schön und gut, dann könnte man sich das Handy, das Notebook und noch so manche Sachen die dabei waren ersetzen lassen. Spricht ja auch in erster Linie nichts dagegen, vor allem weil man es soweit bringen kann und im Härtefall auch noch Schmerzensgeld verlangen kann.

Nun wie so oftmals in der Sendung, wurde die andere Seite der Geschichte nicht angesprochen. Wie soll sich der Autofahrer in solch einer Situation verhalten? Nehmen wir an, dass die Pfütze so groß ist, dass man sie nicht umfahren kann ohne die andere Fahrbahn zu benutzen. Dann muss man zwangsläufig durch die Pfütze fahren. Nun jetzt werden viele sagen, dass man da bremsen muss. Wenn man allerdings aus Tempo 50 auf 40 bremst, dann wird es nicht sonderlich viel bringen und der Radfahrer bzw. der Fußgänger ist trotzdem nass. OK, stärker bremsen. Man bremst stärker ab und läuft so Gefahr den Straßenverkehr zu behindern, was auch verboten ist. Gehen wir ein Stück weiter und nehmen den Fall an, dass man zu stark bremst und der Hintermann fährt auf. Es kommt zum Unfall und der Hintermann klagt, da man „grundlos“ gebremst hat.  Also hat man im Endeffekt verhindert, dass der Radfahrer nass ist aber hat eine Klage am Hals und ein kaputtes Auto. Natürlich findet sich einer der dann sagt, der Hintermann muss ja genügend Abstand halten, jedoch sprechen viele Urteile dafür, dass es auch da mehr als genug Ausnahmen gibt.

Außerdem…. beim Auto müssen die passenden Reifen drauf sein und ein Radfahrer muss nicht zwingend die passende Kleidung anhaben? Ist der Radfahrer in seinem Sakko unterwegs und es fängt auf einmal an zu regnen, dann hat er auch niemanden um Schadensersatz zu verlangen. Sakko, Handy und Notebook sind danach genauso kaputt.

Umtauschrecht bei Zeitungen:

Wieso sprechen eigentlich immer alle von Umtauschrecht? Was gegen was tauscht man denn um? Ich persönlich verstehe das Wort immer noch nicht. Entweder ich gebe etwas nach Fernabsatzgesetz zurück, dann heißt es meist Widerrufsrecht bzw. verwenden manche Händler auch das Rückgaberecht. Im anderen Fall reklamiere ich etwas, weil nicht mangelfrei ist. Dann heißt es Sachmängelhaftung, jedoch immer noch kein Umtauschrecht. Und ein Rückgaberecht gibt es im Ladengeschäft gar nicht. Das ist eine Kulanz Sache die der Händler anbieten kann.

 

Hinweis:

Dies ist keine Rechtberatung und darf nicht als solches angesehen werden. Bitte kontaktieren Sie stets eine juristische Person Ihres Vertrauens um stets eine aktuelle Auskunft zu erhalten.

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